Enterale Ernährung

Liefer- und Zahlungsbedingungen

  1. Angebote
  2. Kaufvertrag
  3. Preise
  4. Verpackung
  5. Versand
  6. Lieferung
  7. Zahlung
  8. Beanstandungen/Mängelansprüche
  9. Weiterverkauf
  10. Eigentumsvorbehalt
  11. Haftungsausschluss
  12. Sonstiges

1. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2. Kaufvertrag
2.1 Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen oder die Lieferung ausführen.
2.2 Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2.3
2.4
2.5
Mit Ausgabe dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen werden alle bisherigen ungültig.
Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögens- und/oder Liquiditätsverhältnissen des Käufers ein, oder werden solche bei Vertragsschluss bereits vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt, können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer trotz Aufforderung zur Leistung Zug um Zug, zur Sicherheitsleistung oder zur Vorauszahlung nicht bereit ist.
Diese Bedingungen gelten für unsere Lieferungen an Kaufleute, wenn der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
3. Preise
3.1 Aufträge des Käufers werden zu der jeweils am Tage der Lieferung gültigen Preisliste ausgeführt. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe hinzu.
3.2 Lieferungen bis zu € 150,00 (netto) erfolgen ab Werk, ausschließlich Verpackung. Lieferungen ab € 150,00 erfolgen ab Werk, inklusive Verpackung.
3.3 Wir behalten uns vor, Kleinaufträge per Nachnahme zu versenden.
4. Verpackung
Einweggebinde werden nicht zurückgenommen. Bei Lohnarbeit wird kein Verpackungsmaterial zurückgenommen.
5. Versand
5.1 Die Gefahr geht mit der Absendung der Lieferung auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir die Versendungskosten tragen.
5.2 Wir behalten uns die Auswahl des Versandweges vor.
5.3 Sonderwünsche bezüglich der Versandart werden nach Möglichkeit berücksichtigt, gegen Erstattung der Mehrkosten.
6. Lieferung
6.1 Die Lieferung erfolgt schnellstmöglich, Teillieferungen, Lieferungen anderer Größen und Abpackungen oder dem Käufer zumutbare Ersatzlieferungen bleiben vorbehalten.
6.2 Der Käufer kann uns 14 Tage nach Überschreitung eines vereinbarten Liefertermines schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. Der Käufer kann außer der Lieferung Ersatz eines Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.
7. Zahlung
7.1 Alle Zahlungen des Käufers gelten als auf die älteste offene Rechnung erfolgt und werden mit dieser verrechnet. Eine abweichende Bestimmung des Käufers ist unbeachtlich.
7.2 Gegen unsere fälligen Zahlungsansprüche kann der Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
7.3Die Zahlung hat ohne jeden Abzug spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum netto zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewähren wir 1% Skonto. Wechsel gelten nicht als Zahlung. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Mahn- und Einzugskosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei Lohnarbeit ist der Rechnungsbetrag sofort und ohne jeden Abzug fällig.
8. Beanstandungen/Mängelansprüche
8.1 Vereinbarungen hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware bedürfen der Schriftform. Angaben bezüglich der Beschaffenheit der Ware müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Ware geht derjenigen vor, die der Käufer aufgrund öffentlicher Äußerungen erwartet hat. Bei Vertragsschluss muss der Käufer uns gegenüber schriftlich angeben, welche unserer öffentlichen Äußerungen seine Kaufentscheidung beeinflusst haben.
8.2 Äußerlich erkennbare Mängel müssen unverzüglich bei Wareneingang, verborgene Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung geltend gemacht werden. Erfolgt die Anlieferung durch einen Spediteur, ist die Reklamation in dem Frachtbrief zu vermerken.
8.3 Sämtliche Ansprüche wegen Mängeln der gelieferten Waren beschränkten sich auf Ersatzlieferungen. Dem Käufer bleibt jedoch das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder – wenn nicht nur unerhebliche Mängel bestehen – von dem Vertrag zurückzutreten. Jede weitere Gewährleistung ist ausgeschlossen, es sei denn, uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last oder wir verletzen schuldhaft wesentliche Vertragspflichten oder Garantien. Unberührt bleibt unsere Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Arzneimittelgesetz.
8.4Unsere Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
8.5Rücksendungen bedürfen unseres schriftlichen Einverständnisses. Wir behalten uns vor, unverlangt zurückgesandte Ware auf Kosten des Käufers zu vernichten. Tuberkulinpräparate werden in keinem Fall zurückgenommen. Bei Lohnaufträgen wird keine Gewähr für die Beschaffenheit des bestellten Materials und die daraus resultierenden Mängel der Ware übernommen.
9. Weiterverkauf
Sämtliche Packungen dürfen nur in unangebrochenem Zustand abgegeben werden. Der Einzelverkauf von Teilen einer einzelnen Packung ist nicht zulässig.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen bzw. Wechsel- und Scheckeinlösungen und bis zur Begleichung eines etwa zu Lasten des Käufers sich ergebenden Kontokorrentsaldos bleiben alle Warenlieferungen in unserem Eigentum. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckzahlungen. Während der Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes trägt der Käufer die volle Gefahr an der Ware, insbesondere auch die Gefahr des Abhandenkommens, zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung. Der Käufer ist trotz unseres Vorbehaltes zur Weiterveräußerung unserer Ware in seinem ordentlichen Geschäftsbetrieb berechtigt, solange er nicht in Vermögensverfall gerät. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession ist ihm jedoch nicht gestattet.
10.2 Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und unseres Einziehungsrechts ist der Käufer zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hin hat uns der Käufer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Eine etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturen-Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass der Käufer uns im Verhältnis des Fakturen-Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung, weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Fakturen-Wertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert wird. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die im voraus abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als sie den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigen.
11. Haftungsausschluss
Soweit in den vorstehenden Vorschriften nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, haften wir nur, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt oder wir schuldhaft wesentliche Vertragspflichten bzw. Garantien verletzen. Unberührt bleibt unsere Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Arzneimittelgesetz.
12.Sonstiges
12.1Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Vorschriften des UN-Kaufrechtes, des EKG, des EAG sowie des Haager Kaufrechts.
12.2Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Homburg v.d.H.
12.3Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.